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Als Mindestmaß der Qualifikation schlägt der IVD die Berufsausbildung zum Immobilienkaufmann/-frau vor. Wer eine andere kaufmännische Ausbildung hat, soll zusätzlich eine einschlägige Berufserfahrung in der Immobilienbranche mitbringen und ein Zertifikat eines entsprechenden Lehrgangs einer Industrie- und Handelskammer (IHK) vorweisen. "Makler und Verwalter ohne eine Ausbildung sollten mindestens fünf Jahre Berufserfahrung in der Branche, plus das IHK-Zertifikat vorweisen", fordert Kießling.
Der IVD arbeitet bereits seit Jahren mit verbandsinternen Standesrichtlinien, um einen hohen Verbraucherschutz zu gewährleisten. Jedes Verbandsmitglied muss eine umfassende Aufnahmeprüfung bestehen, in der das notwendige immobilienwirtschaftliche Wissen überprüft wird. "Wir sehen gerade die Themen rund um die Grundbuchordnung, das Wohnungseigentumsrecht, dem Wohn- und Gewerbemietrecht, aber auch bautechnische Fragen als wichtige Kenntnisse an", konstatiert Kießling.
Zusätzlich zur Fachkundeprüfung verpflichtet der IVD seine Mitglieder, regelmäßig Schulungen und Seminare zu besuchen, um auf dem aktuellen Wissensstand rund um die Immobilie zu sein. Die IVD Mitglieder müssen ferner eine Betriebshaftpflicht sowie eine Vermögensschadenshaftpflicht abschließen sowie die strafrechtlich relevante Vertrauensschadensversicherung, die durch den IVD Berufsverband garantiert wird.
Ein weiteres Ziel des IVD ist, die Textform des Maklervertrages gesetzlich zu verankern. "Die Mehrzahl der Konflikte zwischen Kunden und Immobilienfirmen könnten vermieden werden, wenn die Vereinbarungen zwischen den Beteiligten schriftlich fixiert werden", erklärt Kießling
Quelle: IVD